Verkehrsrecht

Als Fachanwältin im Verkehrsrecht berate ich in allen Rechtsfragen im Bereich des Verkehrsrechts. Schwerpunkt ist die Unfallschadenabwicklung, mit und ohne Personenschäden, das Autokaufrecht, das Verkehrsstrafrecht sowie die Verteidigung im Bußgeldfall.

Ich berate und vertrete Sie mit fachlicher Kompetenz, dem richtigen Augenmaß für Ihren Fall und dem notwendigen Durchsetzungsvermögen – außergerichtlich, gegenüber Autoverkäufern und Autohändlern, Versicherungen, vor Behörden und selbstverständlich auch vor Gericht

Eine rechtliche Auseinandersetzung kann entstehen, wenn es um den Kauf, das Leasing oder die Reparatur eines Fahrzeugs geht. Was gilt es zu beachten, wenn sich schon kurz nach dem Kauf Mängel offenbaren? Was, wenn es zu Unstimmigkeiten zwischen den Parteien eines Kauf- oder Leasingsvertrags kommt?
Egal, ob Sie am Kauf, Verkauf oder Leasingvertrag als Händler oder als Privatperson beteiligt sind, ob es sich um ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug handelt oder ob der Vertrag mündlich oder schriftlich geschlossen wurde: Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Ansprüche geltend zu machen.

Dazu zählen etwa:

  • Geltendmachung oder Abwehr von Mängeln
  • Nachbesserung, Rücktritt oder Minderung
  • Garantie oder Produkthaftung
  • nicht offenbarte Vorschäden
  • manipulierter Kilometerstand

und vieles mehr

Im Fahrerlaubnisrecht hat der Entzug des Führerscheins für den Betroffenen eine einschneidende Wirkung.
Delikte wie Verkehrsunfallflucht oder Trunkenheit am Steuer können dazu führen, dass die Fahrerlaubnis im Strafverfahren entzogen wird.
Aber auch die Fahrerlaubnisbehörde – oft als Führerscheinstelle oder einfach nur Verwaltungsbehörde bezeichnet – kann Fahrern die Fahrerlaubnis entziehen: Sie ist zuständig für das Verkehrsverwaltungsrecht und kann die Neu- und Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, die Beschränkung und Entziehung der Erlaubnis, aber auch die Teilnahme an Aufbauseminaren oder einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) anordnen. Um sich im Fahrerlaubnisrecht gegen behördliche Entscheidungen wehren zu können, ist stets die Einsichtnahme in die Bußgeldakte oder die polizeiliche Ermittlungsakte erforderlich. Nur wer die Beweismittel kennt, kann sich effektiv verteidigen. Die Akteneinsicht wird jedoch nur Rechtsanwälten, nicht aber Privatpersonen gewährt.
Ich berate und vertrete Sie gegenüber den zuständigen Behörden und setze mich dafür ein, dass Sie so bald wie möglich wieder mobil werden.

Egal, ob es sich um einen PKW-Unfall, Fahrrad- oder Fußgängerunfall, einen Motorradunfall oder einen Reitunfall handelt; die Folgen dieser Verletzungen bestimmen danach den Alltag des Geschädigten und können diesen dauerhaft verändern.
Die Geschädigten brauchen eine professionelle Begleitung, damit Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche optimal reguliert werden können.
Ich unterstütze Sie dabei, die genaue Höhe zu berechnen und durchzusetzen, damit der Ihnen entstandene Schaden angemessen ausgeglichen wird.

  • Erwerbsschaden und Verdienstausfall
    Wenn ein Mensch Verletzungen bei einem Unfall davonträgt, hat er Anspruch auf eine Entschädigung für den entstandenen Verdienstausfall. Hierbei unterscheidet das Recht zwischen Arbeitnehmern und Selbstständigen.
    Arbeitnehmer haben in der Regel einen Anspruch auf eine sechswöchige Entgeltfortzahlung. Anschließend greift das Verletztengeld oder Krankengeld.
    Insbesondere, wenn Sie als Selbstständiger tätig sind, ist eine anwaltliche Beratung dringend zu empfehlen. Dieser Erwerbsschaden ist oftmals nur mit dem Steuerberater des Geschädigten gemeinsam zu berechnen.

  • Haushaltsführungsschaden
    Der Haushaltsführungsschaden, der nach einem Unfall entstehen kann, wird von vielen Geschädigten unterschätzt. Er dient dazu, die Beeinträchtigungen bei der Mitarbeit im Haushalt zu ersetzen – auch dann, wenn der Ausfall des Verletzten von anderen Familienmitgliedern oder Freunden ausgeglichen wird. Denn eine Verletzung in Folge eines Unfalls kann mitunter dafür sorgen, dass ein Mensch über einen langen Zeitraum nicht in der Lage ist, die gewöhnlichen Tätigkeiten im Haushalt auszuführen. Es gestaltet sich jedoch komplex, die genaue Höhe des entstandenen Schadens zu berechnen. Als Fachanwältin berate ich Sie hierzu gern individuell und ermittle gemeinsam mit Ihnen, was Ihnen zusteht.

  • Schmerzensgeld und Schmerzensgeldrente
    Beeinträchtigungen erlitten haben, steht Ihnen ein Schmerzensgeld zu. Es dient dazu, die entstandenen immateriellen Schäden auszugleichen. Um die genaue Höhe des Ihnen zustehenden Schmerzensgeldes zu ermitteln, braucht es Sachverstand und Kompetenz. Jede Verletzung ist in ihrer Schwere, ihrem Umfang und der Dauer der erforderlichen ärztlichen Behandlung individuell; auch die Dauerfolgen können sich unterscheiden. Deswegen ist es unabdinglich, stets den Einzelfall und alle mit ihm verbundenen Umstände zu prüfen. In seltenen Fällen – etwa, wenn gravierende Verletzungen zu länger andauernden Einschränkungen führen – besteht sogar Anspruch auf eine dauerhafte Schmerzensgeldrente. Auch die Erben beziehungsweise Hinterbliebenen eines Geschädigten/Getöteten können mitunter Ansprüche geltend machen. Hierzu berate ich Sie ebenfalls individuell und stehe Ihnen mit meiner Expertise zur Seite.
  • Vermehrte Bedürfnisse
    Unter den Begriff „Vermehrte Bedürfnisse“ fallen verschiedenste Ansprüche. Dabei können Geschädigte schnell den Überblick verlieren, was oftmals dazu führt, dass sie hohe Summen, welche ihnen zustehen würden, nicht geltend machen. Wenn Ihnen als Folge eines Unfalls finanzielle Aufwendungen entstehen, die Sie unter normalen Umständen nicht gehabt hätten, können sie diese vermehrten Bedürfnisse oftmals geltend machen.
    Nicht selten kommt es jedoch vor, dass Geschädigte nicht zu ihrem Recht kommen – etwa, weil die gegnerische Versicherung sich weigert, die Ansprüche anzuerkennen. In diesen Fällen stehe ich als Fachanwältin an Ihrer Seite und setze mich für Ihre Interessen ein. Zum Mehrbedarfsschaden, dessen Entschädigung ich für Sie einfordern kann, zählen etwa Heilbehandlungen, Hilfsmittel wie Prothesen oder orthopädische Möbelstücke, Fahrtkosten, Pflegekosten oder Umbaukosten.

Nach einem Verkehrsunfall kümmere ich mich um die Schadenregulierung mit der gegnerischen Versicherung. Hierbei wehre ich unberechtigte Schuldzuweisungen und Kürzungen ab und sorge für einen höchstmöglichen Schadensersatz. Sofern der Unfall auf Fremdverschulden zurückzuführen ist, werden auch die Rechtsanwaltsgebühren gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend gemacht und sie tragen keine Anwaltskosten. Im Falle eines Mitverschuldens sind die Kosten anteilig zu übernehmen.
Bei einer Teilschuld in Verbindung mit einer Vollkaskoversicherung sorge ich mit dem Quotenvorrecht für einen hundertprozentigen Ausgleich der Reparatur- und Sachverständigenrechnung.
Sie haben als Geschädigter nach einem unverschuldeten Unfall also stets das Recht, einen Anwalt Ihres Vertrauens zu beauftragen.

Gegenüber dem Unfallverursacher beziehungsweise der gegnerischen Versicherung können darüber hinaus verschiedenste Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden. Zu nennen sind beispielsweise:

  • Sachschaden (Totalschaden/Reparaturkosten)
  • Wertminderung
  • Mietwagenkosten/ Nutzungsausfallentschädigung
  • Kosten für die Ermittlung des Fahrzeugschadens, etwa Sachverständigenkosten
  • Standkosten, Abschleppkosten, Entsorgungskosten
  • Gebühren für Abmeldung und Anmeldung
  • Rechtsanwaltskosten
  • Allgemeine Kostenpauschale
  • Schmerzensgeld 
  • Heilbehandlungskosten
  • Verdienstausfallschaden
  • Haushaltsführungsschaden

Verteidigung von Mandanten bei Verkehrsordnungswidrigkeiten und Bußgeldverfahren
Geldbuße, Verwarnungsgeld, der Eintrag im Fahreignungsregister in Flensburg oder Fahrverbote: Verkehrsordnungswidrigkeiten führen oft zu unangenehmen Konsequenzen. Eine fundierte Verteidigungsstrategie kann bei Erhalt eines Bußgeldbescheids erhebliche Nachteile, etwa die Zahlung einer Geldbuße oder Führerscheinentzug und Fahrverbot abwenden.
In Bußgeldsachen werde ich u.a. für Sie tätig bei:

  • Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Rotlichtverstoß
  • Abstandsunterschreitung
  • Lenkzeitüberschreitung bei Berufskraftfahrern
  • Handyverstoß
  • Alkoholverstoß
  • Vorfahrtsverletzung  und viele andere Tatvorwürfe

Verkehrsunfälle und das Verkehrsstrafrecht sowie deren rechtliche Folgen – von der Geldstrafe über die Entziehung der Fahrerlaubnis bis hin zur Freiheitsstrafe – können brisant sein. Darum empfiehlt es sich von Anfang an, einen erfahrenen Anwalt hinzuzuziehen. Denn nur ein Rechtsanwalt erhält Akteneinsicht. Ohne Akteneinsicht ist aber eine sinnvolle Verteidigung in einem Strafverfahren nicht möglich.
Als spezialisierte Anwältin für Verkehrsrecht betreue ich Sie von Anfang an: Vom Ermittlungsverfahren bis hin zum Strafverfahren oder bis zu einer gerichtlichen Hauptverhandlung stehe ich an Ihrer Seite. Ich unterstütze Sie gern auch kurzfristig, wenn dringend Hilfe benötigt wird.
Wesentliche verkehrsspezifische Delikte sind – um nur einige zu nennen:

  • Fahrlässige Körperverletzung und Tötung
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht)
  • Nötigung
  • Trunkenheitsfahrt
  • Drogendelikte
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

Ob Verkehrsunfall, Autokauf, Bußgeld oder Strafverfahren; ich zeige Ihnen frühzeitig und transparent die Möglichkeiten auf, sodass Sie vom Verfahrensausgang nicht überrascht werden