Agrarrecht

Kaum ein Wirtschaftszweig ist so vielschichtig wie die Landwirtschaft. Die Anforderungen werden kontinuierlich gesteigert und die Reglementierungen immer umfangreicher und stetig komplexer. Mit der Europäisierung des Agrarmarkts spielen EU-Verordnungen und EU-Richtlinien sowie deren Umsetzung in nationales Recht für den landwirtschaftlichen Unternehmer eine immer stärkere Rolle.

Als Fachanwältin für Agrarrecht helfe ich meinen Mandantinnen und Mandanten dabei, angemessen auf diese Herausforderungen zu reagieren.
Seit vielen Jahren bin ich mit der Landwirtschaft eng verbunden. Meine Kindheit verbrachte ich auf dem elterlichen Hof, der heute verpachtet ist. So verstehe ich, wie sich Theorie und Praxis für Landwirte vereinen lassen.

Meine Schwerpunkte:

Viele Einzelgesetze mit agrarrechtlichem Bezug bergen Tatbestände, die als Ordnungswidrigkeiten gelten und verfolgt werden können. Darum sind Landwirte stets verpflichtet, ihren Betrieb gesetzes- und verordnungskonform zu führen – sonst drohen empfindliche Bußgelder. Bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit eines solchen Bußgeldes sowie bei dessen Abwehr stehe ich Ihnen zur Seite.

Das Grundstücksverkehrsgesetz reguliert die rechtsgeschäftliche Veräußerung und die Verpachtung von landwirtschaftlich genutzten Grundflächen.
Wenn Sie eine landwirtschaftlich nutzbare Fläche kaufen oder verkaufen möchten, berate ich Sie über die Besonderheiten, die es zu beachten gilt.

Wenn ein Hof übergeben werden soll, beispielsweise im Fall eines familiären Generationswechsels, ist ein Hofübergabevertrag das zentrale Element. Dieser Vertrag muss stets in notarieller Form erstellt werden, denn es werden landwirtschaftliche Nutzflächen samt Hofstelle mit Wirtschafts- und Wohngebäuden übergeben. Doch es gilt viele Besonderheiten zu beachten, die gegenüber allgemeinen erbrechtlichen Grundsätzen greifen.
Ich arbeite seit vielen Jahren in einer Bürogemeinschaft mit der Kanzlei und dem Notariat Mönig + Mönig zusammen, die seit über 40 Jahren jährlich unzählige Hofübergabeverträge aufsetzen und beurkunden.
Ich berate Sie gern zu Fragen rund um das land- und forstwirtschaftliche Erbrecht und die Höfeordnung, sofern es keiner notariellen Tätigkeit bedarf.
Ich prüfe Ihre Ansprüche im Zusammenhang mit der Hofübergabe und vertrete sowohl Hofnachfolger als auch weichende Erben im Fall eines Erbstreits.

Das Verhandeln und Entwerfen eines neuen Pachtvertrages und die Begleitung bei der Verlängerung bestehender Pachtverträge können komplex sein und erfordern ein hohes Maß an Verständnis der Vertragsparteien und ihrer Situation. Auch bei der Durchsetzung Ihrer eventuellen Ansprüche (z.B. Zahlungsansprüche (ZA) oder „Ackerstatusrechte“) bei Beendigung eines Pachtvertrages unterstütze ich Sie gern.

Das alte Nachbarrecht „Schwengelrecht“ regelt, bis zu welcher Grenze ein Landwirt seine Flächen bewirtschaften darf. Doch es gilt, Grenzabstände für Anpflanzungen und Einfriedungen zu Landwirtschaftsflächen empfindlich genau einzuhalten – sonst drohen Streitigkeiten, die nicht selten anwaltlich gelöst werden müssen.

Wenn Verträge in landwirtschaftlichen Angelegenheiten geschlossen werden, dann unterliegen sie oftmals rechtlichen Sonderregelungen. Dazu zählt beispielsweise das Landpachtrecht: Als Agrarfachanwältin unterstütze ich Sie bei der Gestaltung von Landpachtverträgen, bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus Pachtverträgen und bei der Vertragskündigung. Auch rund um den Einkauf von Betriebsmitteln, den Ein- und Verkauf von Vieh und die Anschaffung von Maschinen kann es zu vertragsrechtlichen Fragen kommen. Sowohl beratend als auch betreuend stehe ich Ihnen gern zur Seite.

Das Bundesnaturschutzgesetz erfasst die gesamte Natur und Landschaft und gilt so auch für den Wald, der unstrittig ein Bestandteil von Natur und Landschaft ist. Somit beziehen sich beide Gesetze auf denselben Gegenstand, was zu Regelungsüberschneidungen führt. Aufgrund der Regelungsüberschneidungen kommt es in der Praxis häufig zu Zuständigkeitskonflikten und Abgrenzungsproblemen

Das Gesetz unterteilt Tiere in Nutztiere und Haustiere. Diese Einteilung ist interessant für den Halter, da die Haftungsfrage bei Schäden, die das Tier verursacht, abhängig von der Einteilung nach „Nutztier“ oder „Haustier“ ist.

Der Kaufvertrag über Vieh ist nach der Schuldrechtsreform (2002) wie ein Kaufvertrag für bewegliche Sachen zu behandeln. Dies führt jedoch immer noch zu zahlreichen Problemen und Fragen.
Als Tierzucht bezeichnet man alle Maßnahmen zur Verbesserung und Erhaltung der genetischen Eigenschaften von Nutztieren.
Die Zucht landwirtschaftlicher Nutztiere ist auf nationaler Ebene durch das Gesetz zur Neuordnung des Tierzuchtrechts (TierZG 2019) und in einigen Verordnungen geregelt, die an die EU-rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst wurden. Zudem findet der Tierschutz eine immer größere Bedeutung. Der Gesetzgeber hat durch die Einfügung des Tierschutzes in das Grundgesetz nunmehr die Aufgabe erhalten, den Belangen des Tierschutzes noch mehr Gewicht beizumessen.

Das Agrarrecht ist komplex – und so greifen im landwirtschaftlichen Berufsalltag oftmals noch viele weitere Rechtsgebiete, die hier nicht einzeln aufgeführt sind.